Privatdozent Dr. Sebastian Bürger hatte bereits während seines Studiums die Verbindung zwischen Recht und Wirtschaft im Auge. Heute berät und verteidigt er Privatpersonen sowie Unternehmen und deren Entscheidungsträger in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie in Bußgeldverfahren. Er ist insbesondere auf Rechtsmittelverfahren spezialisiert. Neben seiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit gilt sein Interesse wissenschaftlichen Fragestellungen, vor allem im Bereich des europäischen Sanktionenrechts und des Unternehmenssanktionenrechts. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, insbesondere zum Steuerstrafrecht. Seit vielen Jahren liegt ein Schwerpunkt seiner Arbeit im Arbeitsstrafrecht und hierbei insbesondere in der Verteidigung gegen sozialversicherungsrechtliche Beitragsnachforderungen. In den letzten Jahren ist er verstärkt im Bereich Vermögensabschöpfung tätig.
Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth von 1995 bis 2001. Erstes Juristisches Staatsexamen 2001 und Abschluss als Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). Referendariat am Landgericht Frankenthal mit Stationen in Wiesbaden (Steuerstrafrecht) und in einer Großkanzlei in Frankfurt a.M. (Arbeitsrecht und Litigation). Zweites Juristisches Staatsexamen 2007. Master of Laws Studium an der University of Auckland (Neuseeland) 2008
Wiss. Mitarbeiter bei Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Informationsrecht, Universität Bayreuth, von 2001 bis 2004. Promotion zum Thema „Steuerflucht“ 2005. Vertretung des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht, Prof. Dr. Dr. h.c. Hillenkamp 2013/2014. Habilitation am Institut für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Heidelberg, Prof. Dr. Dr. h.c. Gerhard Dannecker zum Thema „Der Anspruch auf ein kontradiktorisches Verfahren als Verteidigungsrecht im europäischen Kartellverfahren“
Zulassung als Rechtsanwalt 2008, zunächst tätig in Stuttgart mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, sodann in eigener Kanzlei. Rechtsanwalt bei Kullen Müller Zinser in Sindelfingen von 2015 bis 2019. 2020 Partner der Kullen Müller Zinser Partnerschaftsgesellschaft mbB. Seit 2021 Partner bei Quedenfeld Füllsack & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Habilitationsschrift: Der Anspruch auf ein kontradiktorisches Verfahren. Verteidigungsrecht im europäischen Kartellverfahren
Praxis der Selbstanzeige (in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Markus Füllsack), C.F. Müller Verlag, 2015
§ 299 StGB – eine Straftat gegen den Wettbewerb?, wistra 2003, S. 130 ff.
Der Arbeitgeberbegriff in § 266a StGB – ein komplexes normatives Tatbestandsmerkmal: Voraussetzungen und Irrtumsfolgen, wistra 2016, S. 169 ff.
Geldbußen gegen Unternehmen im deutschen Kartellrecht – quo vadis?, NZKart 2017, S. 624 ff.
Unternehmen als Täter, ZStW 130 (2018), S. 704 ff.
Vermögensarrest bei Steuerhinterziehung, Anm. zu LG Hamburg vom 2.5.2019 – 618 Qs 9/19, in NZWiSt 2020, S. 80 ff.
Einziehung: Erfolgreiche weitere Beschwerde des Finanzamts gegen die Aufhebung des dinglichen Arrests durch die Beschwerdekammer, Anm. zu OLG Hamm, Beschluss vom 22. April 2020 – 5 Ws 59/20, in NZWiSt 2020, S. 491 ff.